Neue Kabinettsbeschlüsse für überregionale Sportveranstaltungen

Dienstag, 25. Januar 2022
25.01.2022

In der heutigen Kabinettssitzung gab die Bayerische Landesregierung eine Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar bekannt. Demnach gibt es eine Anpassung hinsichtlich der Zuschauerregelungen für Kultur- und Sportveranstaltungen. 

Laut der Bayerischen Landesregierung dürfen Clubs bei überregionalen Sportveranstaltungen, bei denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, 25 Prozent der Zuschauerkapazität zulassen. Zudem bleibt es beim 2G Plus-Modell. Wieder einmal müssen sich Fans in den Veranstaltungsstätten an die FFP2-Maskenpflicht und an ein Alkoholkonsumverbot halten. 

Wir haben die Änderungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aus der heutigen Pressekonferenz des Kabinetts entnommen und bedauern diese Limitierung. Zu sehr hätten wir uns gefreut, bis zu 50 Prozent der Fans wieder im Stadion begrüßen zu dürfen. Leider ist dem nicht so. Bevor wir über die künftige Vorgehensweise berichten können, müssen wir die exakten Vorgaben der Bayerischen Landesregierung abwarten. Sobald uns diese vorliegen, geben wir weitere Informationen bekannt. 

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